eService nutzt Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Arbeitslosengeld elektronisch beantragen: Seit Ende 2013 bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA) den Antrag auf Arbeitslosengeld als eService im Internet an. Seitdem wird dieser eService stetig ausgebaut und weiterentwickelt. So werden die erforderlichen Angaben durch die logische Abfolge der Fragen auf das Notwendige beschränkt. Hinweistexte und Plausibilitätsprüfungen erleichtern das Ausfüllen. Sollten dennoch Probleme auftreten, können sie über eine kostenfreie Hotline mit spezialisierten Ansprechpartnern geklärt werden. Der am PC, Tablet oder Smartphone ausgefüllte Antrag kann sofort online an die Agentur für Arbeit übermittelt werden. Dort wird er zur weiteren Bearbeitung maschinell der elektronischen Akte des Antragstellers zugeordnet. Der Eingang des Antrags wird dem Nutzer sofort mit E-Mail bestätigt. Der eService „Arbeitslosengeld beantragen“ wird gut angenommen. Etwa jeder zehnte Antrag auf Arbeitslosengeld wird elektronisch gestellt.
Arbeitslosengeld elektronisch beantrageneService der Bundesagentur für Arbeit spart Arbeitgebern Zeit und Geld! Arbeitgeber haben seit Januar 2014 die Möglichkeit, Arbeitsbescheinigungen und Bescheinigungen über Nebenverdienst elektronisch an die Agentur für Arbeit zu übermitteln. Der hierfür angebotene Basisdienst "BEA - Bescheinigungen elektronisch annehmen" ist bereits in zahlreichen Programmen der Arbeitgeber zur Lohnabrechnung integriert. Zudem bietet die Firma ITSG über die kostenlose Software sv.net diesen eService an. Viele Arbeitgeber nutzen bereits diesen Weg und ersparen sich dadurch nicht unerheblichen manuellen Aufwand.
Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) hat die Vorteile des BEA-Verfahrens für Arbeitgeber untersucht. Mit dem BEA-Verfahren können Arbeitgeber Bescheinigungen für das Arbeitslosengeld elektronisch an die Agentur für Arbeit melden. Dabei sparen sie Zeit und Geld. DESTATIS hat festgestellt, dass Arbeitgeber je Arbeitsbescheinigung mindestens 7,10 Euro gegenüber der Papierform sparen, bei der Nebeneinkommensbescheinigung sogar 10,38 Euro. Das entspricht 60 bzw. 76 Prozent des Bürokratieaufwandes. In Arbeitszeit ausgedrückt bedeutet dies eine Verminderung von 17,5 auf 7,7 Minuten bzw. von 12,5 auf 5 Minuten. Der komplette Bericht steht im Internet
Bericht DestatisWeitere Informationen zu „BEA“ erhalten Sie
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