Bauamt - Handwerk Nordfriesland

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    Bauamt

    Wie Ihnen das Bauamt helfen kann

    Stehen Sie kurz davor, in Nordfriesland ein „gebrauchtes“ Haus zu erwerben? Dann achten Sie lieber nicht nur auf Lage und Ausstattung, sondern fragen Sie den EigentĂŒmer oder Vermittler nach der Baugenehmigung 
 und prĂŒfen Sie dann, ob das GebĂ€ude und die Art, in der Sie es nutzen wollen, der Genehmigung entsprechen.

    Ist die Baugenehmigung nicht auffindbar, fragen Sie beim Fachdienst Bauen und Planen des Kreises Nordfriesland nach. Dieser Anruf kann Ihnen enorm viel Geld und Ärger ersparen!

    Warum verlangt der Gesetzgeber eine Baugenehmigung?
    Es liegt im Interesse des Bauherrn und der Allgemeinheit, dass ein Bauamt vorab prĂŒft, ob ein geplantes GebĂ€ude die Brandschutzbestimmungen einhĂ€lt, ob die Statik stimmt, ob es dem örtlichen Bebauungsplan entspricht und vieles mehr. Gemeinden haben nĂ€mlich das Recht, beispielsweise festzulegen, wie groß GebĂ€ude sein dĂŒrfen und welche Dachform sie haben mĂŒssen. Das gilt nicht nur fĂŒr Neubaugebiete, sondern auch fĂŒr bestehende Siedlungsgebiete.

    Leider gibt es immer wieder Menschen, die HĂ€user ohne Bauantrag errichten oder verĂ€ndern. Weil weder Kreis noch Gemeinden regelmĂ€ĂŸig alle GebĂ€ude durchzĂ€hlen und ĂŒberprĂŒfen können, fĂ€llt das manchmal erst nach Jahren auf. Dann muss ein nachtrĂ€glicher Bauantrag gestellt und das GebĂ€ude gegebenenfalls den geltenden Vorschriften angepasst werden. In seltenen FĂ€llen droht gar der Abriss.

    Probleme im Außenbereich.
    Steht das GebĂ€ude außerhalb einer Ortslage, gelten enge Bauvorschriften anderer Art. Denn der Gesetzgeber fordert, den Außenbereich von GebĂ€uden freizuhalten. Zwar gibt es Ausnahmen, doch wenn Ihr GebĂ€ude nicht darunter fĂ€llt, mĂŒssen Sie es im schlimmsten Fall auch hier auf Ihre eigenen Kosten abreißen lassen.

    Das gilt ebenfalls fĂŒr ehemalige militĂ€rische Liegenschaften von Wehrmacht und Bundeswehr: Sie wurden grundsĂ€tzlich ohne zivile Baugenehmigung errichtet. Sobald die militĂ€rische Nutzung endet, erlischt auch der Bestandsschutz.
     
    Ein anderes Beispiel: Mancher Bebauungsplan schreibt ReetdĂ€cher vor. Wenn Sie dort ein Haus mit einem Eternitdach kaufen, mĂŒssen Sie die Pfannen bei der nĂ€chsten grĂ¶ĂŸeren Dachreparatur durch ein Reetdach ersetzen – und das wird teuer.



    Ohne Baugenehmigung wird das Traumhaus schnell zum Alptraum.

    © gabriele Planthaber / pixelio.de
    www.pixelio.de



    Kontakt

    Kreis Nordfriesland
    Fachdienst Bauen und Planen
    Marktstraße 6
    25813 Husum

    Telefon: 04841 67-162
    Telefon: 04841 67-623
    Fax: 04841 67-265
    (FĂŒr das Husumer Stadtgebiet ist das
    Bauamt der Stadt zustÀndig, Telefon: 04841 666-610)
    bauaufsicht@nordfriesland.de
    www.nordfriesland.de/bauenundplanen


    Kein Antragsverfahren heißt nicht Wildwuchs.
    Möchten Sie ein kleines Carport oder GartenhĂ€uschen errichten? FĂŒr solche Bauten brauchen Sie keine Baugenehmigung zu beantragen. Die gesetzlichen und örtlichen Bauvorschriften mĂŒssen Sie aber trotzdem beachten. Kennen Sie die alle? Wenn nicht, fragen Sie besser beim Bauamt nach, bevor Sie das Holz bestellen!


    Was Sie noch ĂŒber uns wissen sollten

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