Coronabedingte Umsatzausfälle fristgerecht geltend machen - Handwerk Nordfriesland

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    Coronabedingte Umsatzausfälle fristgerecht geltend machen





    Sensibles Thema mit  Nachhall politisch und rechtlich fundiert platzieren

    "Jetzt geht es um das Gewerk und nicht um Werbung für die Innungen", proklamiert Randolf Haese, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Schleswig, in der Pressekonferenz des Landesinnungsverbandes Friseurhandwerk und Kosmetiker vor regionalen Pressevertretern und dem anwesenden Vorstand der Landesinnung. 
    Aus aktuellem Anlass und mit einer positiv kanalisierten Botschaft für die rund 3 000 Friseursalons in Schleswig-Holstein wurde am 3. Juni in der Kreishandwerkerschaft Schleswig eine Pressekonferenz durchgeführt. Motiv dieser bekanntgebenden Sitzung war die Regelung für Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Selbstständige aufgrund von allgemeinen Betriebsschließungen. Es gilt, dieses Thema in die Öffentlichkeit zu transportieren und auf mögliche Entschädigungsansprüche aufmerksam zu machen. Diese brisante Materie wurde durch den Kieler Fachanwalt Johannes Hoppe juristisch beleuchtet und in klaren Worten vorgebracht: "An einer Klage gegen das Land Schleswig-Holsten ist keinem von uns gelegen. Vielmehr geht es dieser Zeit darum, die Politik auf Belange des Friseur- und Kosmetikerhandwerks aufmerksam zu machen, zu sensibilisieren und zu Regulationsgesprächen an einen Tisch zu bekommen." Der Kieler Anwalt für Banken-, Kapital- und Wirtschaftsrecht erörtert detailliert die Brisanz der zugrunde liegenden Thematik: "Gemäß §28 IfSG sind Betriebsschließungen nach genauer Prüfung der Rahmenumstände und Tatbestandsmerkmale individuell vorzunehmen. Das Gesetz sieht keine  Betriebsschließung und temporäres Ausübungsverbot für einen gesamten Gewerkebereich vor. Für uns Anlass, den Aspekt der Entschädigungszahlungen gemäß § 56 IfSG in den Fokus zu schieben und Bedarfsanmeldung zu machen." 
    Der Landesinnungsverband der Friseure und Kosmetiker sieht sich in diesem Spezialfall als Sprachrohr für alle Friseure in Schleswig-Holstein und wird seitens der Rechtsanwaltskanzlei Hoppe aus Molfsee kompetent in der Interessenvertretung für das Handwerk unterstützt. Denn: " Hier geht es nicht um Innungswerbung, sondern um Schadensregulierung und eine starke gemeinsame Stimme zur Schärfung des Problembewusstseins in Richtung Politik! Denn jeder Betrieb trägt zur ökonomischen Entwicklung Schleswig-Holsteins bei." Bisher betrug die Frist zur Einreichung des Antrages auf Erstattung des Verdienstausfalls durch coronabedingte Betriebsschließungen drei Monate und endete am 15. Juni. Diese Frist ist auf zwölf Monate verlängert worden. Dennoch rät Rechtsanwalt Hoppe, der gemeinsam mit seinem Mitarbeiter Mitja Hettwer ein erschöpfendes Dossier erarbeitet hat, die Anträge bis Ende Juni dieses Jahres bei der Kanzlei einzureichen. 
    Landesinnungsmeister Klaus-Dieter Schäfer erläutert: "Ausnahmesituationen erfordern außerordentliche Maßnahmen. Unsere ist, dass wir hier ein Kollektivangebot für Innungsmitglieder und NICHT-Mitglieder bieten, um eben mit einer gemeinsamen starken Stimme zu sprechen." Schätzungsweise die Hälfte der in dem Land zwischen den Meeren aktiven Friseurbetriebe, ist freiwillig in der Innung organisiert. "Unser Appell an alle Betriebe ist: Wendet Euch an die Innung und positioniert Euch mit gebündelter Kraft für Euer Handwerk!"
    Charmant bei diesem Angebot ist, dass die mitmachenden Betriebe lediglich einen Antrag und eine Vollmacht bei der Kanzlei Hoppe für die Mandatsübernahme stellen und wir uns um alles weitere unisono kümmern", erörtert Hoppe. Der Kontakt zum Wirtschaftsministerium in Kiel und zum Landesamt für soziale Dienste, welches originär für die Erstattung dieser Ausgleichszahlungen zuständig ist, wurde bereits hergestellt. 
    Lutz Martensen, Geschäftsführer des Landesinnungsverbandes des Friseurhandwerks und der Kosmetiker in Schleswig-Holstein, verdeutlicht: "Gerade in Krisenzeiten zeigt sich, wie wichtig der Zusammenschluss in Innungen für die einzelnen Gewerke ist. Wir kümmern uns um juristischen Background, eruieren Möglichkeiten der Interessenvertretung und etwaige Gesetztes-Novellierungen, um für organisierte Betriebe das Bestmögliche herauszuarbeiten." 
    Für die Friseure zu beziffern ist der entstandene wirtschaftliche Schaden derzeit nicht abschließend. "Je nach Betriebsgröße pendelt das Ausfallvolumen zwischen 8 000 bis 40 000 Euro", so Rechtsanwalt Hoppe. Eine kurze BWA des bezifferten Zeitraumes vom 23. März bis zum 3. Mai genügt, um den Antrag bei der Kanzlei Hoppe (Eschenbrook 19, 24113 Kiel) einzureichen. 
    Informationen zum Thema erhalten landesweit agierende Friseure per Anschreiben des Landesinnungsverbands des Friseurhandwerks und Kosmetiker. Für detaillierte Nachfragen steht Geschäftsführer Lutz Martensen unter 04841-8938-0 zur Verfügung. 

    Fotos: Silke Kurtz - Fotografie





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