Antrags- und Zusagestopp fĂŒr alle KfW-Programmvarianten in der BEG
Die Bundesförderung fĂŒr effiziente GebĂ€ude (BEG) der KfW wurde
seit 24. Januar mit sofortiger Wirkung mit einem vorlÀufigen Programmstopp belegt.
Das hat der Vorstand der KfW nach RĂŒcksprache mit dem Bundesministerium fĂŒr Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am vergangenen Wochenende gemeinsam beschlossen. Die KfW hat darĂŒber auch öffentlich informiert.
Die KfW begrĂŒndet den Stopp mit der enormen Antragsflut der letzten Wochen, die in den vergangenen Tagen noch einmal dynamisch stieg, sodass die vom Bund fĂŒr das BEG bereitgestellten Haushaltsmittel ausgeschöpft sind und das Programm angesichts der VorlĂ€ufigkeit der HaushaltfĂŒhrung gestoppt werden musste.
Nach Angaben der KfW sind allein von November 2021 bis heute AntrĂ€ge ĂŒber 20 Mrd. Euro Fördervolumen eingegangen.
Ăber die Behandlung der vorliegenden, noch nicht zugesagten AntrĂ€ge und mögliche alternative Förderangebote wollen BMWK und KfW zĂŒgig entscheiden.
FĂŒr das Bauen und Sanieren ist mit Konsequenzen zu rechnen, werden die BaumaĂnahmen zum GroĂteil mit entsprechenden staatlichen Förderungen umgesetzt.
Betroffen ist die Bundesförderung fĂŒr effiziente GebĂ€ude (BEG) Nummern 261/262/263/264, 461/463/464:
- WohngebÀude Kredit - Privatpersonen
Bauen und Sanieren (261, 262) - WohngebÀude Zuschuss - Privatpersonen
Bauen und Sanieren (461) - NichtwohngebÀude Kredit - öff. Einrichtungen/soziale Organisationen und Vereine/Kommunen
Bauen, Sanieren, Kauf (263, 264) - NichtwohngebÀude Zuschuss - öffentliche Einrichtungen/kommunale Unternehmen
Bauen, Sanieren, Kauf (463, 464)
Weitere Informationen:
KfW-Seite