Vorsicht vor Medien Concept Verlag Service
Verlag Service versucht derzeit mithilfe von
Trickformularen an kostenpflichtige Verträge mit Gewerbetreibenden,
Freiberuflern und sonstigen Unternehmern zu gelangen.
Bei dem Medien Concept Verlag Service handelt es sich nicht um eine natürliche oder juristische Person, sondern um ein Kunstgebilde, das einzig dazu dient, die dahinterstehenden Betreiber zu verschleiern. Am Fuße des Trickformulars ist zwar ein Hinweis angegeben, dieser dürfte aber nicht zielführend sein. Dort heißt es nämlich „Auftragnehmer Medien Concept Lozan cad 30 Cumhuriyet mah Atakum Samsun VK 96103112446“. Das ist sicherlich zu wenig, um gegen die Masche erfolgreich gerichtlich vorzugehen.
Die Masche vom Medien Concept Verlag ServiceDer Medien Concept Verlag Service geht folgendermaßen vor: mittels Telefongesprächs wird dem Angerufenen suggeriert, dass man von einem Verlag anrufe, mit dem der Angerufene bereits einen Vertrag unterhält. Hierbei handelt es sich meist um einen örtlichen Stadt Verlag, bei dem der Angerufene eine Anzeige geschaltet hat. Es wird dann mitgeteilt, dass sofort ein Korrekturabzug unterschrieben werden muss, damit man auch in der nächsten Auflage erscheint. Dieser angebliche Korrekturabzug wird dann per Mail zugesendet und unterschrieben zurück gesendet werden. Leider übersehen die meisten Betroffenen, dass es sich dabei nicht um ihren Vertragspartner, sondern um den Medien Concept Verlag Service handelt, mit dem kein Vertrag besteht. Pro Auflage soll an ein Betrag von über 1000 € fällig werden. In dem Trickformular ist darüber hinaus ausgeführt, dass drei Auflagen pro Jahr erscheinen, so dass eine Unterschrift über 3000 € kosten soll.
Rechnung durch Limitimus SLUnterschreibt man das Formular und seine dieses zurück, erfolgt die Rechnungsstellung. Überraschenderweise jedoch nicht durch den Medien Concept Verlag Service, sondern durch ein weiteres Unternehmen, nämlich die Limitimus SL aus Spanien. Auch hierbei handelt es sich um eine sehr beliebte Vorgehensweise. Die Akquise wird durch ein Unternehmen betrieben, die Rechnungstellung dann durch ein anderes, hier die Limitimus SL. Hierbei lassen sich hervorragend die Hinterleute verschleiern und das Geschäftsmodell in Ruhe skalieren, ohne dass diese Masche gerichtlich unterbunden werden kann. Denn sowohl die Anrufe als auch die Zusendung der Trickformulare sind rechtswidrig und können mittels Unterlassungsanspruch verboten werden.
ProConcepta GmbH heißt die neue Firma von Linda SchwalmLinda Schwalm, welche Geschäftsführerin der Limitimus SL ist, hat eine neue Firma übernommen. Dabei handelt es sich um das Schweizer Unternehmen ProConcepta GmbH, Löwenstraße 4, 9230 Flawil. Die ProConcepta GmbH ist im Bereich Erbringen von Sekretariats- und Schreibdienste tätig.
Abwehr der ForderungenRechnungen, die auf Forderungen beruhen, die auf die oben genannte Weise zustande gekommen sind, lassen sich abwehren. Wer also auch der Masche von Medien Concept Verlag Service auf den Leim gegangen ist und ein entsprechendes Formular unterschrieben hat, und dann eine Rechnung der Limitimus SL erhalten hat, sollte unbedingt prüfen, ob er diesen Eintrag wirklich gewollt hat oder beim Zustandekommen eines angeblichen Vertrages getäuscht worden ist. In diesem Fall bestehen beste Aussichten, sich gegen diese Masche zur Wehr zu setzen. Unsere Kanzlei hat in den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen diese und andere Maschen vertreten und vor horrenden Zahlungen an Unternehmen wie Medien Concept Verlag Service bewahren können. Wenn also auch Sie ein entsprechendes Formular unterschrieben und eine Rechnung der Limitimus SL erhalten haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit. Weitere Informationen halten wir auf unserer Website bereit:
Quelle:
https://www.abofalle-anwalt.de/medien-concept-verlag-service/